Mein Opa saß vom 20.07.1957 bis 19.07.1960: Hier die Rehabilitierung :
in dem Rehabilitierungsverfahren
H ü t t e r o t h Werner Ludwig, geb. am 02.07.1922 in Berlin
verstorben am 13.03.1990
Antragstellerin: Ilse Hüttheroth, Karlstadter Str., 0-1100 Berlin
I. Das Urteil des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt vom:15.11.1957 (1 Ks 88/57) wird hinsichtlich des Betroffenen
a u f g e h o b e n.
II. Der Betroffene ist
r e h a b i 1 i t i e .r t .
Er hat nach Maßgabe des Rehabilitierungsgesetzes Anspruch auf Entschädigung.
IIT. die notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Staatskasse.
G r ü n d e:
A
Der Betroffene Werner H ü t t e r o t h wurde durch Urteil des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt VUIII 15.11.1957
(1 Ks 88/57), rechtskräftig seit dem 15.11.1957, wegen Boykotthetze zu 3 Jahren Zuchthaus und zusammen mit seiner Mitangeklagten zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.
Hinsichtlich des der Verurteilung zugrundegelegten Sachverhalts wird auf die Gründe des Urteils verwiesen.
Im Rahmen des damaligen Ermittlungs- und Strafverfahrens war der Betroffene nach den vorliegenden Akten vom 20.07.1957 bis 19.07.7.960 inhaftiert.
Die Ehefrau des Betroffenen hat Rehabilitierung und Haftentschädigung beantragt.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat Stellung genommen und eine stattgebende Entscheidung befürwortet.
Das zulässige Rehabilitierungsantrag hat in der Sache Erfolg.
Das Urteil ist gem. § 4Satz 1 RehaG aufzuheben, da die Voraussetzungen für die Rehabilitierung vorliegen.
Der Betroffene Werner' H ü t t e r o t h wurde wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt, mit denen er das verfassungsmäßige Grundrecht der Glaubens- und Religions-Freiheit wahrgenommen hat (§3 Abs. 1. RehaG). ....................
wie ADN mitteilen ließ, werden aber auch die, die damals unsere Brüder verurteilten, heute in Frieden gelassen:
DDR-Staatsanwälte vor Gericht: "Wir haben Gesetze richtig angewandt"
Dresden (dpa) - Wegen Beihilfe zu Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung stehen zwei ehemalige Juristen der kommunistischen DDR seit Dienstag in Dresden vor Gericht. Sie sollen in den 50er Jahren als Staatsanwälte in Dresden Anklagen gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft "Zeugen Jehovas" verfaßt und darin Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren beantragt haben.
Zu Prozeßbeginn sagten die beiden Angeklagten, sie seien noch heute davon überzeugt, die DDR-Gesetze richtig angewandt zu haben. Einer der beiden, ein 73jähriger ehemaliger Staatsanwalt, sagte, alle damaligen Angeklagten hätten verbotenes Material in die DDR eingeschmuggelt und andere Menschen negativ beeinflußt.
©dpa 221237 Sep 98
22.September 1998
Ex-DDR-Staatsanwälte wegen Zeugen Jehovas-Prozessen vor Gericht
Dresden (dpa) - Zwei ehemalige Juristen der kommunistischen DDR stehen seit Dienstag in Dresden vor Gericht. Sie sollen in den 50er Jahren als Staatsanwälte bei Prozessen gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren beantragt haben. Die Richter hielten sich in ihren Urteilen im wesentlichen an diese Anträge.
Zu Prozeßbeginn sagten die beiden Angeklagten, sie seien noch heute davon überzeugt, die DDR-Gesetze richtig angewandt zu haben. Einer der beiden, ein 73jähriger ehemaliger Staatsanwalt, sagte, alle damaligen Angeklagten hätten verbotenes Material in die DDR eingeschmuggelt und andere Menschen negativ beeinflußt.
"Sie haben gegen die geltenden Gesetze argumentiert und wollten eine Rückkehr der alten Verhältnisse." In den 50er Jahren sei von den Gegnern der DDR alles versucht worden, um das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Dies habe die Höhe der Strafanträge gerechtfertigt.
Eine mitangeklagte 78jährigen Ex-Staatsanwältin sagte, den 19 damals in Dresden verurteilten Zeugen Jehovas sei die Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft vorgeworfen worden. "Sie haben sich strafbar gemacht, weil sie aktive Mitglieder waren." Die Zeugen Jehovas waren in der DDR 1950 verboten worden. Die später Verurteilten sollen Ortsgruppen illegal weiter geleitet, verbotene Schriften der Gemeinschaft aus Westberlin eingeschmuggelt und an Jahresversammlungen in Berlin teilgenommen haben.
So wurde ein Mann aus Dresden zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er einmal wöchentlich eine Versammlung der Glaubensgemeinschaft in seinem Wohnort organisiert und 25 Exemplare einer Informations- Broschüre in die DDR eingeschmuggelt hatte.
Der angeklagte Ex-Staatsanwalt sagte, Grundlage für die Verurteilungen sei das Urteil des Obersten Gerichtes der DDR vom Oktober 1950 gewesen. Dort heißt es, die Tätigkeit als Funktionär der Zeugen Jehovas sei als Kriegs- und Boykotthetze zu verurteilen.
Die Religion diene der Glaubensgemeinschaft, dessen Hauptsitz in Brooklyn (USA) war, nur als Tarnung. Tatsächlich habe die Organisation die Aufgabe, den USA-Spionagedienst über die Verhältnisse in der DDR zu informieren und "antisozialistische Hetzliteratur" in die DDR zu schmuggeln.
©dpa 221357 Sep 98
25.September 1998
Freispruch für DDR-Staatanwälte: Keine Beihilfe zu Rechtsbeugung
Dresden (dpa) - Zwei frühere DDR-Staatsanwälte sind am Freitag in Dreseden (Sachsen) vom Vorwurf der Beihilfe zur Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung freigesprochen worden. Die beiden Juristen hatten in den 50er Jahren in Dresden Anklagen gegen Mitglieder der in in der DDR verbotenen Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas verfaßt.
Nach Meinung des Landgerichts Dresden waren die damals beantragten Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren nicht zu hoch. Mit dem Urteil folgten die Richter den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen plädiert.
Die damals verurteilten Mitglieder der Glaubensgemeinschaft sollen nach dem Verbot 1950 weiterhin illegal Ortsgruppen geleitet, Schriften aus West-Berlin eingeschmuggelt und an Jahresversammlungen der Zeugen Jehovas in Berlin teilgenommen haben.
©dpa 251039 Sep 98